E-Rechnungsstellung in der Schweiz

von | Sep 2, 2024 | E-Invoicing

Übersicht

Im Jahr 2015 entfielen 65 % der Schweizer Importe und 44 % der Warenexporte auf die EU. Die Schweiz ist ein gut strukturiertes Land, in dem die Standardisierung von Informationen von entscheidender Bedeutung ist, und 2016 hatte sie bereits eine Reihe gut etablierter E-Invoicing-Anforderungen geschaffen. Obwohl die Schweiz nicht Teil der EU ist, kommen die E-Invoicing-Standards des Landes für unsere Zwecke häufig zum Tragen. Tatsächlich wurden 2017 mehr als 25 % der Rechnungen in der Schweiz elektronisch ausgestellt.

B2G E-Invoicing

Seit 2016 ist die elektronische Rechnungsstellung zwischen Unternehmen und Behörden (B2G) in der Schweiz obligatorisch. In der Schweiz muss jede B2G-Transaktion mit einem Wert von mehr als 5.000 CHF an die Bundesverwaltung übermittelt werden. Die Schweiz empfiehlt offiziell das hybride Rechnungsformat ZUGFeRD/Factur-X (deutsch/französischer Standard). Es soll jedoch die bestehenden EDI-Verfahren zum jetzigen Zeitpunkt nicht ersetzen. Alle Rechnungen müssen gemäß Artikel 958f des Schweizerischen Obligationenrechts 10 Jahre lang archiviert werden.

Die digitale Signatur, die in der Schweiz bis 2016 vorgeschrieben war, um Rechnungsdaten so zu verknüpfen, dass spätere Änderungen nachvollzogen werden können, ist nicht mehr zwingend erforderlich. Heute trägt das Schweizer Recht den Fortschritten in der technischen Sicherheit Rechnung und erlaubt die Verwendung elektronischer Signaturen zur Validierung von Rechnungen.

B2B & B2C E-Invoicing

In der Schweiz ist die elektronische Rechnungsstellung für B2B- und B2G-Transaktionen freiwillig, jedoch müssen alle elektronischen Rechnungen für 10 Jahre archiviert werden. Derzeit gibt es in der Schweiz keine Diskussion über die Einführung einer E-Rechnungspflicht. Angesichts der Popularität der E-Rechnung in vielen europäischen Ländern ist dies jedoch möglich.

Fazit

Wir wissen, dass die Zukunft der elektronischen Rechnungsstellung in Europa zu 100 % elektronisch ist. Obwohl die Schweiz nicht Teil der EU ist, ist die EU sicherlich ein wichtiger Handelspartner für viele Schweizer Unternehmen. Daher ist es nicht unwahrscheinlich, dass die Schweiz irgendwann die gesamte elektronische Rechnungsstellung vorschreibt, zumal B2G-Transaktionen bereits eine digitale Form der Verarbeitung erfordern. Und angesichts der Tatsache, dass die papiergestützte Rechnungsstellung immer unbeliebter wird, scheint es wahrscheinlich, dass dies eher früher als später geschehen könnte.

Für weitere Details zu den Bestimmungen und der Situation in der Schweiz klicken Sie hier.

Aleksandra Vovchenko
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