E-Invoicing in der Slowakei: Leitfaden zur Einhaltung der Vorschriften

von | Apr 11, 2024 | E-Invoicing

Die Slowakei befindet sich auf der digitalen Welle, und die elektronische Rechnungsstellung steht an der Spitze dieses Wandels. Aber wie ist der aktuelle Stand der elektronischen Rechnungsstellung in dem Land und was müssen Unternehmen über die B2G- und B2B-Vorschriften wissen? In diesem Blogbeitrag erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen.

Stand der elektronischen Rechnungsstellung in der Slowakei

Öffentliche Stellen müssen in der Lage sein, die eingehenden elektronischen Rechnungen zu verarbeiten, wenn der Lieferant diese Methode wählt. Die slowakische Regierung plant die Einführung eines neuen Systems zur kontinuierlichen Transaktionskontrolle (CTC) für inländische B2B- und B2C-Transaktionen, das nun ab 2025 (ursprünglich war es für 2024 geplant) verbindlich sein soll. Das elektronische Rechnungsinformationssystem (IS EFA) der Regierung befindet sich in der Entwicklung und wird elektronische B2G-Rechnungen verarbeiten. Die Behörden haben eine freiwillige Teilnahme zu Testzwecken im Jahr 2023 zugelassen. Nach Angaben des Finanzministeriums soll die Einführung der elektronischen Rechnung zu einer weiteren Verringerung der Steuerlücke bei der Mehrwertsteuer und der Einkommensteuer beitragen. Für vierteljährliche Mehrwertsteuerzahler beträgt die Verzögerung nun bis zu 117 Tage. Das Finanzministerium erklärt, dass die Steuerzahler dadurch unerreichbar werden.

Warum geht die slowakische Regierung zur elektronischen Rechnungsstellung über? Die Übermittlung der Rechnungsdaten von den Steuerpflichtigen an die Steuerverwaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Maßnahmen des Finanzministeriums und der Steuerverwaltung. Sie ermöglicht die

  • Steuerbetrug zu bekämpfen,
  • die Steuerlücke zu verringern,
  • die Effizienz der Steuererhebung zu erhöhen
  • die allgemeine Wirksamkeit des Systems zu verbessern.

Es gibt mehrere Gründe, warum elektronische Rechnungen besser sind als PDF-gestützte Rechnungen und Rechnungen auf Papier:

  • die elektronische Rechnungsstellung verbessert die Übersicht über Rechnungen und Steuern,
  • sie bietet einen schnellen und genauen Überblick über die einzelnen Transaktionen,
  • elektronische Rechnungen rationalisieren den Rechnungsstellungsprozess
  • E-Invoicing spart Kosten bei der Bearbeitung und Zustellung von Rechnungen (z.B. Druck, Porto, etc.),
  • sie macht die Darstellung von Rechnungen auf Websites überflüssig,
  • sie beseitigt die Hindernisse für Unternehmen bei der grenzüberschreitenden Kommunikation und der elektronischen Rechnungsstellung zwischen den EU-Ländern.

B2G E-Rechnungsstellung in der Slowakei

Das Hauptziel von IS EFA ist die Umsetzung der Richtlinie 2014/55/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen. Die Richtlinie legt die Verpflichtung zur Meldung von Rechnungsdaten im Geschäftsverkehr zwischen öffentlichen Einrichtungen und ihren Lieferanten fest. Gleichzeitig ermöglicht die Richtlinie die Ausweitung der elektronischen Rechnungsstellung auf den privaten Sektor.

Die erste Welle der verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung im B2G-Bereich wird für das erste Quartal 2024 erwartet. Sie beginnt mit bestimmten staatlichen Stellen und Verträgen mit einem Wert von mehr als 5.000 €. Die Einführung wird schrittweise erfolgen, wobei im Laufe der Zeit weitere Stellen und niedrigere Schwellenwerte hinzukommen. Auf der Website des Finanzministeriums finden Sie aktuelle Informationen zu den genauen Zeitplänen. Alle elektronischen Rechnungen für Behörden müssen über die IS EFA-Plattform versandt werden, sobald diese voll funktionsfähig ist. Das Finanzministerium der Slowakischen Republik hat die technische Lösung für das neue elektronische Rechnungsinformationssystem E-faktúra vorgestellt. Dabei handelt es sich um ein System zur garantierten elektronischen Rechnungsstellung und Übermittlung von Rechnungsdaten an die Finanzverwaltung.

Das Finanzministerium der Slowakischen Republik führt in enger Zusammenarbeit mit der Steuerverwaltung ein einheitliches Verfahren für die elektronische Rechnungsstellung und die Übermittlung strukturierter Rechnungsdaten an die Steuerverwaltung über eine Informations- und Kommunikationslösung ein – das Elektronische Rechnungsinformationssystem (IS EFA). Insbesondere die Einführung der garantierten elektronischen Rechnungsstellung trägt dazu bei, den Verwaltungsaufwand der Unternehmen zu verringern. Das IT-System ist ein frei zugängliches Online-Tool, das kleinen Unternehmen hilft, elektronische Rechnungen im richtigen elektronischen Format zu erstellen und zu verwalten sowie elektronische Rechnungen in Echtzeit zu prüfen.

Für Unternehmen, die ihre eigenen Softwaretools verwenden, bietet die EFA IS eine offene Programmierschnittstelle, die es ihnen ermöglicht, die in ihren Systemen erstellten Rechnungen ohne weiteren Benutzereingriff in die EFA IS zu übertragen. Nicht zuletzt wird die Einführung einer einheitlichen elektronischen Rechnungsstellung in der gesamten Europäischen Union dazu beitragen, den grenzüberschreitenden Handel zu fördern, die Interoperabilität im Bereich der elektronischen Rechnungsstellung herzustellen und gleichzeitig die Transparenz der von den öffentlichen Verwaltungen ausgestellten und empfangenen Rechnungen zu erhöhen.

B2B E-Rechnungsstellung in der Slowakei

Die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich ist in der Slowakei noch nicht obligatorisch. Business-to-Business-Transaktionen (B2B), die im privaten Sektor zwischen Unternehmern durchgeführt werden, sind Teil der zweiten Phase der Lösung, der so genannten “großen E-Rechnung”. Die dritte Phase betrifft Geschäftsvorgänge zwischen Unternehmern und ihren Kunden, das so genannte B2C-Segment (business-to-customer). Beide Phasen sollten aufgrund des unterbrochenen Gesetzgebungsverfahrens nicht vor dem 1.1.2024 umgesetzt werden.

Die ursprüngliche Absicht, das System zur Meldung elektronischer Rechnungen ab 2023 für alle Arten von Transaktionen und die Einführung der so genannten “großen elektronischen Rechnung” einzuführen, wurde somit verschoben, und der voraussichtliche Zeithorizont für die Einführung der Meldepflicht für elektronische Rechnungen für B2B- und B2C-Transaktionen ist Anfang 2024. Der Termin wurde auf der Grundlage der Zusage des FSRS verschoben, dass die Unternehmen mindestens ein Jahr Zeit haben werden, das System der elektronischen Rechnung zu testen.

Abgesehen von den staatlichen Instrumenten können Unternehmen in der Slowakei verschiedene Lösungen für die elektronische Rechnungsstellung wählen, darunter Webanwendungen, EDI-Anbieter und spezielle Software. So verwendet die Slowakei beispielsweise das PEPPOL BIS Billing 3.0-Format für elektronische Rechnungen, um die Kompatibilität verschiedener Lösungen zu gewährleisten.

Fazit

Die elektronische Rechnungsstellung gewinnt sowohl bei B2B- als auch bei B2G-Transaktionen in ganz Europa zunehmend an Bedeutung. Vor einigen Jahren war die elektronische Rechnungsstellung meist freiwillig, und nur diejenigen, die sich der Vorteile der Sicherheit, des Komforts und der Datenautomatisierung bewusst waren, nutzten sie. Wenn Sie heute ein in der Slowakei registriertes Unternehmen sind oder slowakische Geschäftspartner haben, müssen Sie die Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich sowohl in der Slowakei als auch in dem Land, in dem Sie registriert sind, einhalten.

Wenn Sie die E-Invoicing-Anforderungen nicht nur in der Slowakei, sondern auch in anderen Ländern erfüllen müssen, sollten Sie sich für einen internationalen E-Invoicing-Anbieter entscheiden. Bei SPS Commerce unterstützen wir mehr als 150 Unternehmen rund um den Globus mit einer sicheren und konformen Lösung für die elektronische Rechnungsstellung. Vertrauen Sie dieses Geschäft echten Profis an und machen Sie sich keine Sorgen mehr um die Einhaltung der Vorschriften in der Slowakei, den USA, Australien oder einem anderen Land.

Aleksandra Vovchenko
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