E-Rechnungsstellung in Griechenland: Rationalisierung der digitalen Steuereinhaltung
Im Anschluss an die Richtlinie 2014/55 der Europäischen Union und die Initiativen des Ministeriums für digitale Verwaltung macht Griechenland erhebliche Fortschritte bei der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung. Diese Entscheidung zielt darauf ab, Finanzprozesse zu modernisieren und die Transparenz und Effizienz im Geschäftsverkehr zu erhöhen.
Neueste Aktualisierungen
Im Jahr 2023 wurde die elektronische Rechnungsstellung in Griechenland durch das Gesetz 4601/2019 für alle lokalen, regionalen und nationalen öffentlichen Auftraggeber verbindlich.
Das Ministerium für digitale Verwaltung ernannte das Generalsekretariat für Informationssysteme zur nationalen PEPPOL-Behörde. Es ist die Anlaufstelle für den Online-Einkauf und die Aktivitäten der Regierung in ganz Europa. Dazu gehört auch die Festlegung nationaler E-Invoicing-Strategien, Regeln für den Austausch von Rechnungen und technische Standards.
Zu den jüngsten Aktualisierungen in Bezug auf die elektronische Rechnungsstellung ab 2024 gehören:
- Pläne für eine obligatorische elektronische Rechnungsstellung für die Mehrwertsteuer, möglicherweise ab 2025.
- Anreize für Steuerzahler, die elektronische Rechnungsstellung über zertifizierte Anbieter einzuführen.
- Verwendung von QR-Codes durch die Anbieter zur Überprüfung der Authentizität.
Anforderungen an die E-Rechnungsstellung
Sehen wir uns die grundlegenden Anforderungen für die elektronische Rechnungsstellung in Griechenland an, die mit den von der Europäischen Union festgelegten Anforderungen übereinstimmen.
- Die Rechnungen müssen in einem elektronischen Standardformat, XML, vorliegen. Sie sollten die wichtigsten Informationen enthalten, darunter die Rechnungsnummer, das Ausstellungsdatum, Angaben zum Käufer und Verkäufer, den Gesamtbetrag der Rechnung und eine Beschreibung der Waren und Dienstleistungen.
- Elektronische Rechnungen sollten leicht zugänglich sein und mindestens fünf Jahre lang archiviert werden.
Konforme elektronische Rechnungen in Griechenland
Um die Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung in Griechenland einzuhalten, müssen die Unternehmen bestimmte Schritte unternehmen:
- Registrierung für die elektronische Rechnungsstellung: Um Zugang zur E-Invoicing-Plattform zu erhalten und das System nutzen zu können, müssen sich die Unternehmen bei der griechischen Steuerbehörde registrieren.
- Digitale Signatur und Zertifikat: Eine digitale Signatur und ein Zertifikat sind erforderlich, um die Echtheit elektronischer Rechnungen nachzuweisen und eine Manipulation der Daten zu verhindern.
- Vorbereitung von E-Rechnungen: Bei der Ausstellung elektronischer Rechnungen ist es wichtig, eine Buchhaltungs- oder Unternehmenssoftware zu verwenden, die den vom griechischen Finanzministerium festgelegten Regeln entspricht. Wie bereits erwähnt, sollten die Rechnungen Angaben zum Verkäufer und Käufer, das Rechnungsdatum, den Steuerbetrag und eine Beschreibung des Produkts oder der Dienstleistung enthalten.
- Validierung und Übermittlung: Die elektronische Rechnung wird über PEPPOL zur Validierung an das Interoperabilitätszentrum gesendet. Das Interoperabilitätszentrum sendet die e-Rechnung dann sicher über die griechische Steuerplattform myDATA.
- MyDATA-Plattform prüft: Die elektronische Rechnung wird geprüft und erhält eine “eindeutige Eingangsnummer”.
Verarbeitung durch den öffentlichen Auftraggeber: Der öffentliche Auftraggeber erhält die elektronische Rechnung und verarbeitet sie gemäß seinen internen Beschaffungsvorschriften mit Hilfe eines genehmigten IT-Systems/einer Webanwendung. Der Verarbeitungsstatus wird dann über das Interoperabilitätszentrum an den Absender zurückgesendet.
Fazit
Die elektronische Rechnungsstellung ist für staatliche Stellen obligatorisch und bietet Unternehmen in Griechenland Vorteile in Bezug auf Effizienz, Transparenz und Einhaltung von Vorschriften. Unternehmen können sich leicht in der E-Invoicing-Landschaft zurechtfinden und zur digitalen Transformation des Landes beitragen, indem sie die festgelegten Vorschriften und Verfahren befolgen.
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