E-Rechnungsstellung in Rumänien verstehen
Warum sich Rumänien für die E-Rechnungsstellung entschied
Rumänien hat beschlossen, die elektronische Rechnungsstellung einzuführen, um die Steuerhinterziehung einzudämmen und die Mehrwertsteuerlücke zu schließen, die 2019 die größte in der EU sein wird1. Die Digitalisierung von Rechnungen steht im Einklang mit der EU-Richtlinie 55/2014/EU über die elektronische Rechnungsstellung und dem Vorschlag “Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter” (ViDA). Die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung ist auch Teil der umfassenderen Strategie Rumäniens zur Umstellung auf das digitale Zeitalter.
Das rumänische e-Factura hat sowohl für die öffentliche Verwaltung als auch für den privaten Sektor wichtige Vorteile:
- Es bietet einen Echtzeit-Überblick über den Haushaltsvollzug und, in einem nächsten Schritt, über Business-to-Business (B2B)-Transaktionen.
- Es trägt erheblich zur Verringerung des Mehrwertsteuerbetrugs auf nationaler Ebene und innerhalb der Europäischen Union bei. Es wird auch die Verluste im Zusammenhang mit Steuerhinterziehung verringern.
- Das System wird mit den anderen Systemen der EU-Mitgliedstaaten vernetzt sein.
- Es stellt sicher, dass jede Einrichtung aus jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union am öffentlichen Beschaffungsprozess teilnehmen kann.
- Das System wird Daten in Echtzeit liefern, was die Effizienz des Erfassungsprozesses erhöht und implizit den Investitionsbedarf des rumänischen Staates sichert.
- Effizienz, Vorhersehbarkeit und Transparenz bei der Mittelverwendung durch öffentliche Einrichtungen.
- Beitrag zur Entwicklung des Mechanismus zur Überprüfung der Unterlagen (Aktenprüfung – Audit – ANAF-Kontrolle – Betrugsbekämpfung aus der Ferne) für Maßnahmen zur Einhaltung der Vorschriften und zur Prävention.
- Die durch dieses System gesammelten Daten werden detailliertere prädiktive Analysen der wirtschaftlichen Entwicklung unterstützen, Asymmetrien in der Wirtschaft identifizieren und relevante Steuerpolitiken umsetzen, die einen natürlichen Rahmen für die Entwicklung des Unternehmensumfelds gewährleisten;
- Beseitigung der Schwächen des alten Buchführungssystems auf Papier.
Wichtige Aspekte der elektronischen Rechnungsstellung in Rumänien
Die Einführung der elektronischen Rechnungsstellung erfolgt in zwei Phasen:
In der ersten Phase, die zwischen dem 1. Januar 2024 und dem 30. Juni 2024 beginnt, sind die Wirtschaftsbeteiligten – in Rumänien ansässige Steuerpflichtige, unabhängig davon, ob sie für MwSt-Zwecke registriert sind oder nicht – verpflichtet, alle Rechnungen, die in B2B-Beziehungen und in Beziehungen zu öffentlichen Einrichtungen ausgestellt werden, in das nationale elektronische Rechnungsstellungssystem RO e-Factura einzugeben, mit Ausnahme von Rechnungen, die in B2G-Beziehungen ausgestellt werden, für die ab dem 1. Juli 2022 eine Verpflichtung zur Nutzung von RO e-Factura besteht.
Das Finanzministerium hat eine Dringlichkeitsverordnung erlassen, mit der die weiche Landung für die elektronische Rechnungsstellung bis zum 31. Mai 2024 verlängert wird. Ab dem 1. Juli entwickelt sich das Mandat zu einem vollständigen B2B-Mandat für den elektronischen Rechnungsaustausch (ein zentralisiertes Clearing- und Austauschmodell). Der Zeitraum, in dem keine Sanktionen/Strafen verhängt werden können, wird nun verlängert, um Unternehmen dabei zu unterstützen, “…ihre Verfahren/Systeme für die Übermittlung von Rechnungen im nationalen elektronischen Rechnungsstellungssystem RO e-Factura weiter anzupassen”.
In der zweiten Phase, die am 1. Juli 2024 beginnt, sind die Aussteller elektronischer Rechnungen verpflichtet, diese über das nationale elektronische Rechnungssystem RO e-Factura an die Empfänger zu übermitteln.
Ab dem 1. Januar 2024 sind auch nicht in Rumänien ansässige Steuerpflichtige, die für MwSt-Zwecke registriert sind, verpflichtet, alle Rechnungen, die im Rahmen einer B2B-Beziehung für die Lieferung von Waren und Dienstleistungen mit Liefer- oder Leistungsort in Rumänien ausgestellt werden, im nationalen elektronischen Rechnungssystem RO e-Factura zu registrieren.
- Folgende Umsätze sind von der Pflicht zur Nutzung des nationalen elektronischen Rechnungssystems RO e-Factura ausgenommen
- Lieferungen von Gegenständen, die vom Lieferer oder einer anderen Person in seinem Namen nach Orten außerhalb der Europäischen Union versandt oder befördert werden;
- Lieferungen von Gegenständen, die vom nicht in Rumänien ansässigen Erwerber oder von einer anderen Person in seinem Namen nach Orten außerhalb der Europäischen Union versandt oder befördert werden, mit Ausnahme von Gegenständen, die vom Erwerber selbst befördert werden und zur Ausrüstung oder Lieferung von Booten, Sportbooten oder anderen Beförderungsmitteln für den privaten Gebrauch bestimmt sind;
- innergemeinschaftliche Lieferungen von Gegenständen.
Archivierungsfrist: Elektronische Rechnungen und Mitteilungen, die zwischen dem Aussteller und dem Empfänger übermittelt werden, bleiben 60 Tage lang im System RO e-Factura verfügbar und werden danach elektronisch archiviert und nur auf Anfrage verfügbar gemacht. Sender und Empfänger müssen alle Rechnungen (ausgestellte und empfangene) mindestens 10 Jahre aufbewahren.
Elektronische Signaturen: In Rumänien gibt es bereits Vorschriften für elektronische Signaturen. Für elektronische Rechnungen ist keine elektronische Signatur erforderlich.
Nationale rumänische Plattform für E-Rechnungen: Die RO eInvoicing Plattform wird ab November 2021 sowohl für den Rechnungsaustausch mit öffentlichen Verwaltungen (B2G) als auch zwischen privaten Unternehmen (B2B) zur Verfügung stehen.
Digitale Meldepflicht: Ab 2022 müssen alle rumänischen Unternehmen und alle ausländischen Unternehmen, die in Rumänien für Umsatzsteuerzwecke registriert sind, ihre Steuer- und Buchhaltungsdaten im SAF-T-Format melden. Weitere Informationen zu SAF-T finden Sie in unserem letzten Blog-Beitrag.
Einschlägige rumänische Regierungswebseiten:
- Ministerium für Öffentliche Finanzen
- Nationale Agentur für Steuerverwaltung (ANAF)
- RO e-Invoicing Platform
B2G E-Rechnungsstellung in Rumänien
Seit dem 1. Juli 2022 ist die elektronische Rechnungsstellung für Business-to-Government-Transaktionen (B2G) gemäß dem Gesetz 139/20224 obligatorisch. Alle Transaktionen mit rumänischen öffentlichen Einrichtungen müssen elektronische Rechnungen über das nationale Rechnungsstellungssystem RO e-Factura ausstellen.
Blick in die Zukunft
Die Landschaft der elektronischen Rechnungsstellung in Rumänien entwickelt sich rasch. Unternehmen können sich auf die Umstellung vorbereiten und von den Vorteilen der elektronischen Rechnungsstellung profitieren, indem sie sich über die Vorschriften informieren und verfügbare Lösungen prüfen.
Die elektronische Rechnungsstellung gewinnt sowohl bei B2B- als auch bei B2G-Transaktionen in ganz Europa zunehmend an Bedeutung. Noch vor wenigen Jahren war die elektronische Rechnungsstellung in den meisten Fällen freiwillig und wurde nur von denjenigen genutzt, die sich der Vorteile in Bezug auf Sicherheit, Komfort und Datenautomatisierung bewusst waren. Wenn Sie heute ein in Rumänien registriertes Unternehmen sind oder rumänische Geschäftspartner haben, müssen Sie die Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich sowohl in Rumänien als auch im Land Ihrer Registrierung einhalten.
Wenn Sie die Anforderungen der elektronischen Rechnungsstellung nicht nur in Rumänien, sondern auch in anderen Ländern erfüllen müssen, sollten Sie sich für einen internationalen E-Invoicing-Anbieter entscheiden. SPS Commerce unterstützt mehr als 120.000 Unternehmen auf der ganzen Welt mit sicheren und gesetzeskonformen Lösungen.
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