Elektronische Rechnungsstellung in Luxembourg
Was die elektronische Rechnungsstellung anbelangt, so ist Luxemburg das letzte BENELUX-Land, das die elektronische Rechnungsstellung für B2G-Transaktionen verbindlich vorschreibt, aber es gibt bereits entsprechende Vorschriften.
Dieses kleine Land hat eine florierende und wettbewerbsfähige Wirtschaft mit einem starken BIP von 6,9 %, wie aus einem Bericht der Weltbank aus dem Jahr 2021 hervorgeht. Aufgrund seiner florierenden Wirtschaft beabsichtigt Luxemburg, Vorschriften, Richtlinien und Verfahren einzuführen, damit alles reibungslos abläuft, einschließlich eines Standards für die elektronische Abwicklung aller Transaktionen. Darüber hinaus wird die Einführung einer obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung die Unternehmenstransparenz erhöhen, Betrug reduzieren und einen besseren Einblick in das Ausgabenverhalten ermöglichen.
E-Invoicing-Plan
Im Dezember 2021 begann die luxemburgische Regierung mit der Umsetzung eines dreistufigen Plans, in dem die elektronische Rechnungsstellung im B2G-Bereich über PEPPOL unter Verwendung des BIS 3.0-Formats verbindlich vorgeschrieben wurde.
Die erste Stufe wurde im Mai 2022 in Kraft gesetzt. Große Unternehmen* waren verpflichtet, die elektronische Rechnungsstellung B2G fünf Monate nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes einzuführen.
Die zweite Stufe wurde im Oktober 2022 in Kraft gesetzt. Mittlere Unternehmen* mussten die elektronische Rechnungsstellung B2G 10 Monate nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes einführen.
Die dritte Stufe schließlich wird für kleine Unternehmen* ab dem 18. März 2023, also 15 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes, in Kraft treten.
Luxemburgische Unternehmen sind außerdem verpflichtet, ihre elektronischen Rechnungen 10 Jahre lang zu archivieren. Andere europäische Länder sind ebenfalls verpflichtet, Rechnungen zwischen 3 und 10 Jahren aufzubewahren. Luxemburg hat die 10-jährige Archivierungspflicht eingeführt, um sicherzustellen, dass es die maximale Anforderung in ganz Europa erfüllt. Darüber hinaus ist die Archivierung außerhalb Luxemburgs unter bestimmten Bedingungen zulässig.
Auch wenn Luxemburg auf eine digitale Arbeitsweise umsteigt, ist die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich noch nicht obligatorisch. Wenn ein Unternehmen jedoch elektronische Rechnungen an seine Handelspartner senden möchte, muss es die Zustimmung des Käufers einholen.
*Richtlinie für die Unternehmensgröße
Ein Großunternehmen muss mindestens zwei der folgenden Kriterien in zwei oder mehr aufeinanderfolgenden Jahren erfüllen:
- Die Bilanzsumme beträgt mindestens 20 Mio. € (Minimum)
- Die durchschnittliche Anzahl der Vollzeitbeschäftigten in einem Geschäftsjahr beträgt 250 (mindestens)
- Der Rechnungsbetrag beläuft sich auf 40 Millionen Euro jährlich (Minimum)
Ein mittleres Unternehmen muss mindestens zwei der folgenden Kriterien in zwei oder mehr aufeinander folgenden Jahren erfüllen:
- Die Bilanzsumme liegt zwischen 4,4 und 20 Mio. Euro
- Die durchschnittliche Anzahl der Vollzeitbeschäftigten in einem Geschäftsjahr liegt zwischen 50 und 250
- Der Rechnungsbetrag liegt zwischen 8,8 und 40 Millionen Euro jährlich.
Ein kleines Unternehmen muss mindestens zwei der folgenden Kriterien in zwei oder mehr aufeinanderfolgenden Jahren erfüllen:
- Die Bilanzsumme beträgt maximal 4,4 Millionen Euro
- Die durchschnittliche Anzahl der Vollzeitbeschäftigten in einem Geschäftsjahr beträgt weniger als 50
- Die Rechnungen belaufen sich auf weniger als 8,8 Millionen Euro jährlich.
Weitere Einzelheiten zu den E-Invoicing-Standards in Luxemburg finden Sie hier.
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